Mit den neuen Fördermöglichkeiten des Staates (Förderprogramme Bund, Länder und Kommunen) im Bereich Wärmedämmung habe Eigentümer von Neubauten und Bestandsimmobilien eine kräftige finanzielle Unterstützung und beteiligen sich nebenbei an klimaschonenden und energieeffizienzsteigernden Maßnahmen. Ein weiterer positiver Nebeneffekt der energetischen Sanierung ist die Wertsteigerung der eigenen Immobilie.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie KfW Bank bieten den Eigentümern von Privathäusern (Mietshäuser sowie Wohn- Alten-, und Pflegeheime miteingeschlossen) eine breite Palette an Fördermöglichkeit in Bezug auf die Wärmedammmaßnahmen zur Energieeinsparung. Hierzu gehören Dämmung der Gebäudehüllen (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen) sowie Erneuerung von Fenstern und Außentüren.
WÄRMEDÄMMVERBUNDSYSTEM
Die modernen Wärmedämmverbund-systeme bieten mittlerweile unter Einhaltung der sämtlichen ökolo-gischen Aspekte und im Hinblick auf die hohen gesetzlichen Anforderun-gen an die Immobilienbesitzer vielfältige und qualitativ hochwertige Lösungen für die energetische Fassadensanierung. Der Aufbau erfolgt in der Regel nach einem grundsätzlichen Prinzip: Anbringung der Wärmedämmstoffe mittels eines Klebemörtels, zusätzliche Befestigung mit Dübeln, Auftrag eines Armierungsputzes (inkl. Armierungsgewebe) sowie Herstellung eines abschließenden Oberputzes.
FÖRDERHÖHE
Der Grundfördersatz beträgt 15% der förderfähigen Ausgaben für Wärmedämmeinzelmaßnahmen. Die Förderhöchstgrenze liegt bei 30.000 € für einzelne Wohneinheiten sowie bei 60.000 € pro Wohneinheit im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans. Erfahren Sie mehr...
ENERGIEBERATER
Sollten Sie an der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans interessiert sein, wenden Sie sich bitte an den örtlich zuständigen Energieberater. Eine Übersicht über die Energieeffizienz-Experten in Ihrer Nähe erhalten Sie hier.
INDIVIDUELLER SANIERUNGSFAHRPLAN
Der Sinn und Zweck eines individuellen Energiefahrplans liegt in der genauen Planung der kostentechnischen und zeitlichen Sanierungsaspekten bezogen auf Ihre Immobilie und Ihre finanziellen Möglichkeiten. Der Energieberater ermittelt hierfür einen Sanierungsbedarf und errechnet Ihnen die hierfür erforderlichen zeitlichen und finanziellen Ressourcen.
FÖRDERVORAUSSETZUNGEN
Die Angaben die zur Förderungsbewilligung erforderlichen Dämmschichtwerte sind im Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) enthalten. Grundsätzlich schreibt das Gesetz die Einhaltung der für die jeweiligen Gebäudebauteile geltenden Mindest-U-Werte vor. Bei der KfW-Förderung gelten allerdings strengere U-Werte und müssen in Abhängigkeit von Antragkriterien erfüllt werden. Außerdem wird aus Gründen der Qualitätssicherung vorausgesetzt, dass die Wärmedämmarbeiten von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Erfahren Sie mehr über U-Werte und gesetzliche Sollvorgaben zur Dämmstärke Ihrer Fassade ….hier geht´s lang
BUNDESFÖRDERUNG FÜR EINZELMAßNAHMEN
Am 1.1.2021 ging die BEG EM an den Start. Sie spricht private Haushalte/Hausbesitzer, Wohnungsbaugenossenschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften an. Das Programm fördert einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen im Altbau, so auch an der Gebäudehülle (z. B. die Dämmung von Außenwänden, Geschossdecken und Bodenflächen) mit einem nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss oder einem Kredit mit Zinsverbilligung und Tilgungszuschuss.
Aber auch für die Durchführung der energetischen Maßnahmen erforderlichen Nebentätigkeiten werden gefördert. Führen wir z.B. wärmedämmende Maßnahmen durch, werden auch die Kosten für Baustelleneinrichtung, Gerüstaufstellung sowie Verputz- und Malerarbeiten übernommen.
BUNDESFÖRDERUNG FÜR EFFIZIENTE WOHNGEBÄUDE
Seit dem 1.7.2021 ist die BEG WG in Kraft getreten. Sie kann von privaten und gewerblichen Immobilienbesitzern oder Käufern genutzt werden. Gefördert wird mit diesem Programm sowohl die energieeffiziente Vollsanierung von Bestandswohngebäuden als auch deren Neubau und Erwerb.
Der Fördersatz ist ebenfalls abhängig von der erreichten Effizienzhaus-Klasse. Er staffelt sich bei der Modernisierung von Wohngebäuden von 25 Prozent für die Effizienzhausklasse Denkmal in vielen Zwischenschritten bis zu 45 Prozent in der Effizienzhaus-Klasse. Förderfähig sind u. a. Dämmmaßnahmen an der Fassade, an Kellerdecken und Dachböden. Die Förderung kann in Form von einem nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss oder einem Kredit mit Zinsverbilligung und Tilgungszuschuss genutzt werden.
STEUERLICHE FÖRDERUNG DER SANIERUNG
Außerdem erhalten Eigentümer von selbst genutzten Immobilien einen steuerlichen Bonus in Höhe von 20% der Investition in die klimafreundliche Sanierungsmaßnahme. Bis max. 40.000 € dürfen hierbei innerhalb von 3 Jahren in der Einkommenssteuererklärung deklariert werden.
Die Voraussetzung für den Steuerbonus ist die Inanspruchnahme eines Fachbetriebes bei der Ausführung der energetischen Sanierung sowie die Einhaltung des vorgeschriebenen Wärmedurchgangskoeffi-zienten. Um die steuerliche Förderung geltend zu machen, brauchen Sie nur eine Bescheinigung Ihres Fachunternehmers oder Ihres Energieberaters beim Finanzamt einzureichen. Bitte beachten Sie dass dieser Vorteil nicht mit anderen Förderungen kombinierbar ist.
Antragstellung
Der Antrag für eine Förderung nach BEG EM muss mit einem Energie-Experten noch vor Baubeginn bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Hier finden Sie die Anträge sowie detaillierte Informationen zu den Bewilligungsvoraussetzungen: >www.kfw.de und >www.bafa.de
Antragstellung
Die Anträge sollten vor Beginn der Baumaßnahme bei der zuständigen Stelle zusammen mit dem Energieberater eingereicht werden. Hier finden Sie die Anträge sowie detaillierte Informationen zu den Bewilligungsvoraussetzungen: >www.kfw.de und >www.bafa.de
Antragstellung
Gerne erstellen wir für Sie eine Fachunternehmererklärung für das Finanzamt oder helfen Ihnen beim Ausfüllen und Einreichen der Förderanträge. Bitte sprechen Sie uns diesbezüglich direkt an.
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